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28. April 2024

Lexikon

Hier finden Sie Erklärungen zu zahlreichen Begriffen!

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Gebührenübernahmeerklärung
Die Gebührenübernahmeerklärung regelt, wer die Leistungen der Friedhofsverwaltung und die damit verbundenen Kosten zu tragen hat. In der Regel unterschreiben die Angehörigen die Gebührenübernahmeerklärung beim Bestattungsinstitut, ohne die die Friedhofsverwaltung nicht tätig werden kann und darf.
Grab
In Deutschland gilt der Friedhofszwang. Eine anderweitige Beisetzung, z.B. im eigenen Garten, ist nicht möglich. Neben vielen Formen lassen sich grundsätzlich Wahlgrab, Reihengrab oder anonymes Grab unterscheiden.

  • Das Wahlgrab kann selbst ausgesucht werden. Das Nutzungsrecht dieser Grabstätte kann sich beim Kauf auf bis zu 30 Jahre belaufen, kann jedoch nach Ablauf des Nutzungsrechtes ohne aktuelle Beisetzung wieder erworben werden.
  • Das Reihengrab ist eine Einzelgrabstätte, in der Regel ohne Einfassung. Dort kann nur ein Sarg beigesetzt werden kann. Nach einer Ruhefrist von üblicherweise 20 Jahren, ist ein Nacherwerb der Grabstelle nicht möglich.
  • Das anonyme Grab ist eine Beisetzungsstelle, die nicht bekannt gegeben wird. Die Beisetzung der Urne erfolgt ohne Teilnahme von Angehörigen in einer dafür vorgesehenen Fläche. Eine anonyme Bestattung sollte gut überdacht sein, da sie Angehörigen und Freunden keinen individuellen Ort des persönlichen Gedenkens bietet.
Grabstein
Der Phantasie ist bei der Gestaltung des Grabsteins keine Grenze gesetzt. Dennoch ist zu beachten, dass der Grabstein in seiner Größe und seinem Aussehen der jeweiligen Friedhofsordnung unterliegt. Die Friedhofsordnungen wiederum liegen in der Gestaltungshoheit der Kommunen oder Kirchen. In der Regel bestimmen die Vorschriften die Farbe und die Oberflächenbearbeitung mit eingravierten Schriftbuchstaben oder aufgesetzten Buchstaben. Überall gleich ist, dass Grabsteine mit einer Höhe von über 0,50 m in regelmäßigen Zeitabständen gemäß der Verkehrssicherheit einem Standfestigkeitstest unterzogen werden.
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