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10. Dezember 2023

Lexikon

Hier finden Sie Erklärungen zu zahlreichen Begriffen!

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Leiche
Unter einer Leiche, auch Leichnam genannt, versteht man einen toten Körper. Während man bei einem toten menschlichen Körper den Begriff Leiche verwendet, wird im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Kadaver oder Aas bei einem toten Tier benutzt.
Leichenflecken
Leichengift
Es gibt keine Substanz, die den Namen „Leichengift“ trägt. Leichengift sind die relativ ungiftigen biogene Armine Cadaverin und Putrescin, die auch ein Grund für den Verwesungsgeruch sind. Lediglich das aus Cholin entstehende Neurin besitzt eine gewisse Toxizität. Dennoch können Tote je nach Todesursache und Verwesungsgrad krankmachende Wirkung haben. Ein behutsamer, vorsichtiger Umgang ist also vonnöten, direkter Hautkontakt, orale Aufnahme und Einatmung ist zu vermeiden.
Weil in früheren Zeiten die Obduktion von Leichen auf denselben Tischen durchgeführt wurde wie Operrationen, kam es bei den Patienten häufig zu tödlichen Infektionen.
Leichenpass
Wird eine Leiche über die Landesgrenzen transportiert, ist ein amtlicher Leichenpass erforderlich. Den Pass stellt die örtliche Ordnungsbehörde aus nach der Überprüfung des Totenscheins und einer Anhörung durch den Arzt, der den Verstorbenen als letztes behandelt und untersucht hat. Zudem wird die ordnungsgemäße Einsargung und die Bescheinigung durch den Amtsarzt überprüft.
Wurde der Tod durch eine ansteckende Krankheit verursacht, wird der Leichenpass und damit der Transport in der Regel abgelehnt.
Leichenschau
Die Leichenschau, auch als Leichenbeschau oder Totenbeschau und in der Schweiz als Legalinspektion benannt, ist die medizinische und rechtsmedizinische Untersuchung der sterblichen Überreste eines Menschen. Dabei werden der Tod, die Ursache und die näheren Umstände des Todes geklärt. Dazu gehört die äußerliche Betrachtung der Leiche und die Feststellung typischer Todeszeichen, wie z.B. Totenflecke, Totenstarre, Fäulnis oder vermeintlich tödliche Verletzungen.

Bei der Feststellung eines nicht natürlichen Todes übernimmt in jedem Fall die Rechtsmedizin die weitere Untersuchung.

Als Obduktion, Autopsie, Nekropsie oder Sektion wird die innere Leichenschau bezeichnet und gehört eindeutig zur Rechtsmedizin.
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