Diese Seite verwendet Cookies.
Cookies speichern Informationen lokal auf Ihrem Rechner, ohne die Verwendung kann der Funktionsumfang beeinträchtigt werden.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz
Verstanden
Stichworte, ...
28. April 2024

Lexikon

Hier finden Sie Erklärungen zu zahlreichen Begriffen!

Seite: 1,2 von 2 | Eintrag: 2 bis 6 | zurück |
Leichenflecken
Leichengift
Es gibt keine Substanz, die den Namen „Leichengift“ trägt. Leichengift sind die relativ ungiftigen biogene Armine Cadaverin und Putrescin, die auch ein Grund für den Verwesungsgeruch sind. Lediglich das aus Cholin entstehende Neurin besitzt eine gewisse Toxizität. Dennoch können Tote je nach Todesursache und Verwesungsgrad krankmachende Wirkung haben. Ein behutsamer, vorsichtiger Umgang ist also vonnöten, direkter Hautkontakt, orale Aufnahme und Einatmung ist zu vermeiden.
Weil in früheren Zeiten die Obduktion von Leichen auf denselben Tischen durchgeführt wurde wie Operrationen, kam es bei den Patienten häufig zu tödlichen Infektionen.
Leichenpass
Wird eine Leiche über die Landesgrenzen transportiert, ist ein amtlicher Leichenpass erforderlich. Den Pass stellt die örtliche Ordnungsbehörde aus nach der Überprüfung des Totenscheins und einer Anhörung durch den Arzt, der den Verstorbenen als letztes behandelt und untersucht hat. Zudem wird die ordnungsgemäße Einsargung und die Bescheinigung durch den Amtsarzt überprüft.
Wurde der Tod durch eine ansteckende Krankheit verursacht, wird der Leichenpass und damit der Transport in der Regel abgelehnt.
Leichenschau
Die Leichenschau, auch als Leichenbeschau oder Totenbeschau und in der Schweiz als Legalinspektion benannt, ist die medizinische und rechtsmedizinische Untersuchung der sterblichen Überreste eines Menschen. Dabei werden der Tod, die Ursache und die näheren Umstände des Todes geklärt. Dazu gehört die äußerliche Betrachtung der Leiche und die Feststellung typischer Todeszeichen, wie z.B. Totenflecke, Totenstarre, Fäulnis oder vermeintlich tödliche Verletzungen.

Bei der Feststellung eines nicht natürlichen Todes übernimmt in jedem Fall die Rechtsmedizin die weitere Untersuchung.

Als Obduktion, Autopsie, Nekropsie oder Sektion wird die innere Leichenschau bezeichnet und gehört eindeutig zur Rechtsmedizin.
Leichenschmaus
Unter dem Begriff Leichenschmaus versteht man die Zusammenkunft im direkten Anschluss an die Trauerfeier und die Bestattung.
Je nach Region werden auch andere Begriffe wie z.B. Trauermahl, Leichentrunk, Leichenimms, Kremess, Bsenktnis, Zehrung oder Totenmahl genannt.
Zu Trauermahl wird von der Familie des Verstorbenen eingeladen und ist eine besondere Form der Wertschätzung. In der Regel werden Kaffee und Kuchen sowie Brot und Brötchen gereicht. Je nach Jahreszeit und Tradition wird auch eine heiße Brühe serviert.
Seite: 1,2 von 2 | Eintrag: 2 bis 6 | zurück |
Informiere deine Follower über diesen Artikel.
Teile diesen Artikel mit deinen Google-Kreisen.
Grabpflege
Eine typische Grabbepflanzung gibt es heute nicht mehr. Gehörten robuste Bodendecker jahrzehntelang zum allumfassenden Standardbepflanzung, prägen...
Friedhof
Die einen machen am liebsten einen großen Bogen um ihn, für andere ist er ein Ort der Besinnung und für einige hat er etwas magisch Anziehendes:...
Trauer
Trauer ist immer ein Ausdruck des seelischen Schmerzes und eine ganz natürliche Reaktion auf einen Verlust. Tritt dieser ein, lässt sich die ...
Musik und Lieder
Mit Musik werden seit Jahrtausenden Gefühle ausgedrückt und unsere Emotionen beeinflusst. Trauer gehört dazu. Und da in dieser Situation oft die...
Traueranzeige online gestalten und aufgeben
Muster-Traueranzeigen ansehen
 
 
 
Thanks for visiting